RSV-Prophylaxe: Neue Kassenleistung für Babys ab Herbst 2024
Gute Nachrichten für Eltern von Neugeborenen und Säuglingen: Die RSV-Prophylaxe wird ab Herbst 2024 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Entscheidung folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und stellt einen wichtigen Schritt im Schutz der Kleinsten vor schweren Atemwegserkrankungen dar.
Inhalt
Was ist RSV und warum ist die Prophylaxe so wichtig?
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist der häufigste Auslöser für Krankenhausaufenthalte bei Säuglingen in Deutschland. Besonders gefährdet sind Neugeborene und Babys in den ersten sechs Lebensmonaten1. Die Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab bietet einen sofortigen Schutz gegen schwere RSV-Infektionen und kann bis zu 80% der Krankenhauseinweisungen verhindern2.
Details zur Kostenübernahme
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Rechtsverordnung erarbeitet, die die RSV-Prophylaxe zum Beginn der RSV-Saison im Herbst 2024 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überführt1. Dies bedeutet:
- Alle Neugeborenen und Säuglinge haben bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf die Prophylaxe.
- Die Kosten werden von der GKV als Sachleistung übernommen.
- Auch private Krankenversicherungen kommen grundsätzlich für die RSV-Prophylaxe auf3.
Zeitpunkt und Durchführung der Prophylaxe
Der optimale Zeitpunkt für die Prophylaxe hängt vom Geburtsmonat des Babys ab:
- Babys geboren zwischen April und September: Prophylaxe im Herbst vor der ersten RSV-Saison
- Neugeborene während der RSV-Saison (Oktober bis März): Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt
Die Verabreichung erfolgt als einmalige Injektion in den Oberschenkel, wobei die Dosierung vom Gewicht des Babys abhängt3.
Wo wird die Prophylaxe durchgeführt?
Je nach Geburtszeitpunkt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bei Geburt zwischen Oktober und März: In der Geburtseinrichtung oder bei der U2-Vorsorgeuntersuchung
- Bei Geburt zwischen April und September: Beim Kinderarzt, z.B. bei der U4- oder U5-Vorsorgeuntersuchung
Die Prophylaxe kann problemlos mit anderen empfohlenen Säuglingsimpfungen kombiniert werden3.
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Herausforderungen bei der Umsetzung
Trotz der klaren Empfehlung und der geplanten Kostenübernahme gibt es noch einige offene Punkte:
- Vergütung der ärztlichen Leistung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, dass die Vergütung für diese neue, umfangreiche ärztliche Leistung noch nicht geklärt ist4.
- Zeitdruck: Mit Blick auf die kommende RSV-Saison drängt die KBV auf eine schnelle Klärung aller offenen Punkte, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten4.
- Abgrenzung zur Versichertenpauschale: Die KBV stellt klar, dass die RSV-Prophylaxe als präventive Maßnahme nicht Teil der bestehenden Versichertenpauschale ist und daher separat vergütet werden muss4.
Fazit und Ausblick
Die Aufnahme der RSV-Prophylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Säuglingen vor schweren Atemwegserkrankungen. Eltern können sich darauf freuen, dass diese wichtige Präventionsmaßnahme ab Herbst 2024 kostenfrei zur Verfügung stehen wird.Es bleibt zu hoffen, dass die noch offenen Fragen zur Vergütung und praktischen Umsetzung zeitnah geklärt werden, um einen reibungslosen Start der Prophylaxe zu gewährleisten. Eltern sollten sich in den kommenden Monaten bei ihrem Kinderarzt oder ihrer Geburtsklinik über die konkreten Möglichkeiten zur RSV-Prophylaxe informieren.Mit dieser neuen Kassenleistung macht Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung besserer Gesundheitsvorsorge für die Kleinsten in unserer Gesellschaft. Es ist ein Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Erkenntnisse und gesundheitspolitische Entscheidungen Hand in Hand gehen können, um das Wohlergehen unserer Kinder zu schützen.
Quellen:
RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen – Impfen-Info
RSV-Prophylaxe wird Kassenleistung | APOTHEKE ADHOC
Faktenfuchs: Ja, die RSV-Immunisierung ist sicher für Babys | BR
RSV-Prophylaxe soll zum Herbst Kassenleistung werden | Deutsches Ärzteblatt
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