Vermittlung

Wir unterscheiden streng zwei Arten der Vermittlung:
a) Die Vermittlung einer Versicherung und
b) die Vermittlung eines Kontakts durch einen Tippgeber.

Während die Vermittlung einer Versicherung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist (§34 GewO), darf die reine Kontaktvermittlung gegen Provision durch jedermann erfolgen.